Ratgeber: Hotelmängel richtig reklamieren

Endlich am Urlaubsziel angekommen. Schnell zum Hotel, einchecken, Koffer aufs Zimmer und ab an den Strand. Doch dann der erste Schreck: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den Beschreibungen des Reisekatalogs und das Zimmer ist nicht sauber. Was nun? Das größte deutschsprachige Hotelbewertungsportal HolidayCheck.de hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Urlauber bei Reisemängeln unbedingt beachten sollten.

Reiseleiter informieren

Dies sollte immer die erste Anlaufstelle sein, um den Mangel zu reklamieren. So kann ihn das Hotel vielleicht sofort abstellen. Bei großen Mängeln oder Unannehmlichkeiten kann ein anderes Zimmer verlangt werden. Wenn die Rezeption nicht auf die Beschwerde reagiert, hilft nur das Gespräch mit dem Reiseleiter.

Mängel dokumentieren

Der Reiseleiter ist bei Pauschalreisen der direkte Ansprechpartner vor Ort. Wenn sich auch der Reiseleiter nicht sofort darum kümmert, dass der Mangel behoben wird, sollte der Gast ihm ausdrücklich eine angemessene Frist setzen. Faustregel: Je kürzer der Aufenthalt, desto kürzer die Frist. Bei einer Reisedauer von einer Woche kann ein Tag angemessen sein.

Zeugen suchen

Egal ob es um Kakerlaken im Badezimmer oder um einen fehlenden Meerblick geht: Reisemängel unbedingt fotografieren, filmen und schriftlich mit Zeit und Ort festhalten. Nur so hat der Urlauber eine Chance auf eine mögliche Reisepreisminderung. Allein unfreundliches Personal und mangelnder Sonnenschein sind aber keine Gründe für eine Reisepreisminderung.

Hotelwechsel

Ein Hotelwechsel beispielsweise wegen Überbuchung ist ein Reisemangel. Das Ersatzobjekt muss zumindest in Ausstattung, Lage und Komfort gleich sein. Es muss in der Nähe des gebuchten Hotels liegen und darf die Reisegruppe oder Familie nicht trennen. Ähnliches gilt bei Zimmerwechseln. Kleine Abweichungen müssen jedoch als „Unannehmlichkeit“ in Kauf genommen werden.

Rückreise antreten

Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen. Bei berechtigter Kündigung hat der Veranstalter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises. Gegebenenfalls hat er einen Entschädigungsanspruch auf einen mangelfrei erbrachten Reiseteil. Darüber hinaus hat der Veranstalter auch die Pflicht, für die Rückbeförderung zu sorgen.

Rückerstattungen

Nach der Rückkehr sollten mögliche Ansprüche innerhalb eines Monats beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dabei sollte gleich ein konkreter Geldbetrag gefordert werden. Eine grobe Orientierung zu Preisminderungen bietet die sogenannte „Frankfurter Tabelle“, die aus zahlreichen Reiseurteilen entstanden ist.

Musterschreiben

Das Reiseportal HolidayCheck.de bietet zahlreiche  Mustertexte für den Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter zum Download an. Es handelt sich lediglich um grobe Mustertexte, die bei Bedarf an den Einzelfall angepasst werden sollten. Sie sind keine Garantie auf Erfolg, sondern eine nützliche Hilfe zur Orientierung.

Aufnahme in den Presse­verteiler
Melden Sie sich für unseren Presseverteiler an, wenn Sie Mitteilungen zu HolidayCheck erhalten möchten.
Weitere Pressemitteilungen