Vorsicht beim Souvenir-Kauf!

Je ferner das Reiseziel, desto ausgefallener sind auch die Souvenirs, die man im Urlaubsland kaufen kann. Gerne nimmt man als Andenken ein kleines Stück Urlaub mit nach Hause. Exotische Mitbringsel sind zwar sehr beliebt, bei der Auswahl ist allerdings Vorsicht geboten. Nicht alles, was zu Hause für Freude sorgt, wird auch von den Zollbehörden gerne gesehen. Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die wichtigsten Richtlinien bei der Einfuhr von Souvenirs zusammengestellt.

Strandgut
Eine Hand voll Sand vom Traumstrand steht auf der Beliebtheitsskala der Mitbringsel ganz weit oben. Sicher ist das die kostengünstigste und obendrein originellste Urlaubserinnerung, die auch bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden darf. Anders sieht es da bei Muscheln oder Korallen aus. Viele Arten sind geschützt und dürfen nicht ins Urlaubsgepäck. Um unnötigen Ärger am Zoll zu vermeiden, lieber gar nicht erst mitnehmen!

Pflanzen
Die Idee ist verlockend: Einfach ein paar Samen oder einen Ableger der wunderschönen Blume am Hotelpool abschneiden und im heimischen Garten wieder einpflanzen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Einige Pflanzenarten gefährden das heimische Ökosystem und somit unsere Natur und Kulturpflanzen. Grundsätzlich dürfen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse nur eingeführt werden, wenn diese aus Betrieben oder Gegenden stammen, die frei von schädlichen Organismen sind. Dieses sollte man sich durch Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes unbedingt bestätigen lassen!

Schmuck
Einheimische Märkte locken mit einem Überangebot an handgefertigtem Schmuck. Hier gilt es genau auf das verarbeitete Material zu achten. Schmuckstücke aus Glas, Steinen, Kokosnuss und Holz können bedenkenlos mit nach Hause genommen werden. Zähne, Korallen, Hörner und Panzer sollten grundsätzlich nicht gekauft werden, es sei denn, die Herkunft und Art kann vom Händler als unbedenklich bescheinigt werden. Im Zweifelsfall lieber nachfragen!

Antikes
Vorsicht beim Kauf von Antiquitäten, besonders in arabischen Ländern! So zählen beispielsweise in der Türkei Fossilien und alte Münzen zu Kultur- und Naturgütern des Landes und sind staatliches Eigentum. Der Begriff „Antiquität“ wird von den Zollbehörden oft sehr weit ausgelegt. Sogar alt aussehende Gegenstände oder bearbeitete Steine und Tonscherben können unter die Regel fallen.

Tierische Mitbringsel
Wer eine Tasche aus Schlangenleder oder Elfenbeinschmuck im Gepäck hat, muss mit empfindlichen Strafen am Zoll rechnen. Urlauber sollten darauf achten, dass beim Kauf entsprechender tierischer Produkte ein amtliches Zertifikat die legale und unbedenkliche Herkunft bescheinigt. Von lebenden Tieren, vor allem von solchen, die vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf jeden Fall die Finger lassen.

Gefälschte Marken
Was zum Spottpreis als echte Markenware angepriesen wird, ist meist eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung. Offensichtliche Plagiate von Parfum, Uhren oder Kleidungsstücken finden dennoch zahlreiche Abnehmer. Am deutschen Zoll kann die Freude über ein Schnäppchen jedoch schnell getrübt werden. Die Einfuhr von Plagiaten ist strengstens verboten. Der Zoll kann die Ware beschlagnahmen und ein Bußgeldverfahren einleiten.

Lebensmittel
Das Einführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch, Wurst, Fisch, Käse, Eier und Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Tierarzt die vorgeschriebenen Dokumente prüft und eine Fleischkontrolle vornimmt. Tolle Alternative: Einfach mal im deutschen Supermarkt oder Feinkostladen stöbern, hier gibt es zahlreiche Produkte aus exotischen Ländern. So kann man bedenkenlos das Lieblingsessen aus dem Urlaubsland zu Hause nachkochen.

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