Urlaub verschoben – und nun? Tipps und Informationen rund um umgebuchte Pauschalreisen

travel during the covid-19 pandemic. airplane model with face mask and travel documents

Es war ein Jahr der Stornierungen und Umbuchungen: 2020 mussten so viele Urlauber wie noch nie ihre Reisepläne ändern – doch was gilt es in diesen Fällen zu beachten? Das Buchungs- und Bewertungsportal HolidayCheck zeigt auf, welche Rechte UrlauberInnen bei verschobenen Pauschalreisen haben und gibt Expertentipps für eine sichere Urlaubsvorfreude.

Das ist mir alles noch zu unsicher! 

Das Fernweh ist groß, aber auch die Angst davor, was sich im Zielgebiet noch alles ändern kann. Steigen die Infektionszahlen womöglich sprunghaft an? Wird das Urlaubsland kurz vor Abreise zum Risikogebiet erklärt? Ist die Unsicherheit zu groß, möchten viele Menschen lieber erneut umbuchen, zum Beispiel auf einen späteren Zeitpunkt, der ihnen sicherer erscheint. Doch ist das so einfach möglich? „Es gibt generell keine Beschränkungen, wie oft eine Reise umgebucht werden darf. Und derzeit zeigen sich viele Reiseveranstalter sehr kulant, wenn es um ein erneutes Umbuchen geht“, weiß Christoph Heinzmann, Tourismusexperte bei HolidayCheck. „Bei Risikogebieten und wenn eine Reisewarnung vorliegt, ist eine gebührenfreie Umbuchung in den allermeisten Fällen möglich.“ 

Reisen trotz Reisewarnung?

Viele Veranstalter stellen es ihren KundInnen aktuell frei, ihre Pauschalreise trotz Reisewarnung anzutreten. „Es kann sein, dass die Infektionszahlen im Zielgebiet deutlich geringer sind als zu Hause“, erklärt Heinzmann. „Ein Beispiel dafür sind die Kanarischen Inseln. Trotz Reisewarnung liegen die Inzidenzwerte zum Teil deutlich unter denen in Deutschland, weshalb sich viele UrlauberInnen dazu entscheiden, ihre Pauschalreise anzutreten.“ Im Gegensatz zu einer individuell gebuchten Reise muss bei einer Pauschalreise auch nicht mit Nachteilen gerechnet werden, wenn die Reise trotz Reisewarnung angetreten wird. „Der Veranstalter hat auch in diesem Fall weiterhin die „Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reise“ gegenüber dem Kunden – wie es rechtlich so schön heißt“, so Christoph Heinzmann. 

Aufgepasst: Fristen für Reiseversicherung beachten

Die Mehrheit der UrlauberInnen besitzt durch ihre Kreditkarte bereits eine Reiserücktrittsversicherung oder hat diese bei einer Umbuchung im letzten Jahr abgeschlossen. Aber: „Viele Versicherer decken das Risiko während einer Pandemie nicht mit ab“, warnt der Experte. „UrlauberInnen sollten bei ihrem Versicherer nachfragen, welche Leistungen tatsächlich inkludiert sind. Ist Pandemie nicht Teil der Versicherungsleistung, raten wir dringend zum Abschluss einer speziellen COVID-Versicherung. Diese schützt zum Beispiel, wenn man vor der Reise in Quarantäne muss.“ Sie muss in der Regel in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung beim selben Versicherer abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Die Versicherung lässt sich nur innerhalb weniger Wochen nach Buchung oder Umbuchung abschließen. „Vor allem für UrlauberInnen, deren Reise umgebucht wurde, kann dies problematisch werden, da die Frist zum Abschluss der Versicherung dann bereits verstrichen ist“, so Christoph Heinzmann. „Aus diesem Grund haben wir alle HolidayCheck-UrlauberInnen mit verschobenen Reisen mit neuem Abreisedatum ab Mai 2021, nachträglich aktiv über die Abschlussmöglichkeit des COVID-Schutzes informiert."

Umbuchen oder Gutschein, stornieren oder warten? 

Auch weiterhin ist nur schwer vorhersehbar, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickeln wird. Daher lohnt es sich, bei der Umbuchung oder Stornierung einer Pauschalreise noch etwas abzuwarten. „Die Lage im Urlaubsziel sollte man natürlich gut im Auge behalten. Vor übereilten Entscheidungen rate ich aber ab“, erklärt Christoph Heinzmann. Spätestens fünf bis sechs Wochen vor der geplanten Abreise sollte man den Veranstalter gegebenenfalls mit seinem Umbuchungs- oder Stornierungswunsch kontaktieren. „Ab vier Wochen vor Abreise beginnen bei den meisten Veranstaltern die Stornostaffeln. Das heißt, je später die Stornierung, desto höher die Kosten.“ Auch eine Umbuchung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist getätigt werden, da das Angebot an Alternativen stark abnimmt. Zudem ist die Restzahlung bei Pauschalreisen in der Regel vier Wochen vor Abreise fällig. Diese muss in jedem Fall geleistet werden, auch wenn die Durchführbarkeit der Reise noch unsicher ist.

Umbuchen lassen sich Pauschalreisen in der Regel maximal um ein Jahr. Der Tipp vom Tourismusexperten: „Wenn man sich sicher ist, die Reise nicht im nächsten Jahr antreten zu wollen, ist eine Stornierung die bessere Wahl. Ein Ausweichen auf Gutscheine und Guthaben ist dann nicht anzuraten, da diese bis zum 31.12.2021 ausbezahlt werden.“ Gut zu wissen: Auch nach einer mehrmaligen Umbuchung können sich UrlauberInnen immer noch für eine Stornierung entscheiden. Ob gebührenfrei oder nicht, hängt allerdings von den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters ab.

Malediven statt Mallorca?

Wer eine Pauschalreise umbucht, ist nicht zwingend auf das ursprünglich gebuchte Reiseziel oder die Reisezeit festgelegt. „Innerhalb des Veranstalterportfolios können sich die UrlauberInnen frei bewegen. Ein Wechsel der Destination oder der Hotelkette ist daher kein Problem. Die Reiseart – also Pauschalreise – muss allerdings beibehalten werden“, erklärt Christoph Heinzmann. Auch der Wechsel zu einem anderen Veranstalter innerhalb der gleichen Konzerngruppe ist ausgeschlossen. 

Generell gilt: Die Umbuchung einer Reise geschieht immer zum aktuellen Tagespreis zum Zeitpunkt der Umbuchung. Sollte die Reise im Nachhinein vor Abreise teurer werden, hat der Veranstalter kein Recht, die zusätzlichen Kosten nachzufordern. Gleiches gilt auch andersherum: „Wird die Reise im Verlauf der Zeit günstiger, können KundInnen den Differenzbetrag nicht zurückfordern.“

Tipp vom HolidayCheck Experten: 

„In der aktuellen Situation sollte man unbedingt auf Pauschalreiseangebote mit flexiblen Stornierungsoptionen setzen. Die Lage kann sich rasch ändern und bei Flex-Optionen hat der Urlauber dann die Wahl, ob er reisen möchte oder nicht. Auch eine Reiserücktrittsversicherung mit ausreichendem Corona-Schutz sollte man dringend hinzubuchen, damit man auch nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist auf der sicheren Seite ist“, erklärt Christoph Heinzmann, Versicherungsexperte bei HolidayCheck. 

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