Zwischen Verdreifachung und ein paar Cents: So haben sich die Kurtaxen 2025 entwickelt
München. Viele Urlauber staunen nicht schlecht, wenn der Übernachtungspreis am Ende eines schönen Urlaubes deutlich höher ist als eingeplant. Bei einer Woche können für ein Paar schnell mal über 70 Euro dazukommen, für Familien noch mehr. Grund ist die sogenannte Kurtaxe, auch unter Bettensteuer, Tourismusabgabe, Kurbeitrag oder vielen anderen Synonymen bekannt. Dabei variieren die geforderten Beiträge und ihre Berechnungsgrundlagen sowie beinhaltete Vorteile deutlich. Das Reiseportal HolidayCheck hat den deutschlandweiten Check gemacht und die Kurtaxen für über 360 Gemeinden und Städte ermittelt. Über ein Viertel davon hat im Jahr 2025 die Kurtaxen erhöht.
In diesen Gemeinden fällt die Abgabe am höchsten aus
Die Nordseeküste bleibt bei den Kurabgaben Spitzenreiter. An der Spitze steht Spiekeroog mit 5,50 Euro pro Tag, gefolgt von Wiesbaden und Hürtgenwald mit jeweils 5,00 Euro. In Langeoog wird mit 4,95 Euro pro Tag ebenfalls eine hohe Abgabe fällig. Norderney und Wangerooge verlangen je 4,90 Euro, während auf Juist und Borkum 4,80 Euro pro Übernachtung fällig werden. Etwas günstiger ist es in Zinnowitz auf Usedom mit 4,20 Euro oder in Cuxhaven mit 4,10 Euro. Großstädte wie Hamburg und Hannover verlangen mit 4,00 Euro pro Tag moderate Beiträge, ähnlich wie die Kurorte Sankt Peter-Ording und Bad Salzuflen. In südlicheren Regionen, wie St. Blasien oder Bad Nauheim, sind die Abgaben mit 3,90 Euro nur geringfügig niedriger. Vielerorts sind die Abgaben mit einem Euro oder weniger noch erschwinglicher.
Über 90 Gemeinden haben ihre Beiträge erhöht
2025 bringt für einige Kurorte deutliche Erhöhungen der Kurtaxen. In Bad Münstereifel wurde die Abgabe von 1,00 Euro auf 3,00 Euro pro Nacht angehoben, ein Anstieg um 200 %. Auch Bad Doberan hat die Kurtaxe von 1,00 Euro auf 2,50 Euro erhöht (+150 %). Eine Verdopplung der Abgabe verzeichnet Wustrow, wo nun 2,40 Euro fällig sind. In Koserow stieg die Kurtaxe von 2,00 Euro auf 3,65 Euro (+83 %). Auch in beliebten Urlaubsorten wie Zinnowitz (+56 %) und Göhren (+69 %) wurden die Kurabgaben deutlich angehoben. Trotz dieser Erhöhungen bleiben die Beiträge in den meisten Regionen erschwinglich und fließen direkt in die Verbesserung touristischer Angebote und Infrastruktur.
Flexible Abgaben: Bettensteuer abhängig vom Übernachtungspreis
Während die meisten Kurtaxen als Festpreis unabhängig vom Übernachtungspreis berechnet werden, setzen einige Städte zunehmend auf eine prozentuale Bettensteuer. Diese orientiert sich am Übernachtungspreis und ermöglicht den Gemeinden zusätzliche Einnahmen – besonders bei luxuriösen Unterkünften. So hat Berlin zu Beginn des Jahres 2025 die Steuer von 5 % auf 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises angehoben und reiht sich damit neben Dortmund und Flensburg unter die teuersten Städte ein.
Ein Beispiel für Staffelungen bietet Hamburg: Bei einem Übernachtungspreis von 200 Euro wird eine Steuer von 4 Euro fällig. Für jede weiteren 50 Euro netto kommt jeweils 1 Euro hinzu. In einigen Städten wird zudem der Bruttoübernachtungspreis als Berechnungsgrundlage herangezogen. Diese flexible Handhabung sorgt dafür, dass insbesondere Gäste in höherpreisigen Unterkünften stärker zur Kasse gebeten werden.
Alle Ergebnisse des Vergleichs finden Sie hier:
https://www.holidaycheck.de/urlaub/deutschland/inspiration/tourismusabgabe-preisecheck-2025
Über die Untersuchung
Für den Vergleich wurde die Höhe der Kurtaxe (auch Tourismusabgabe, Bettensteuer, Infrastruktur-Förderabgabe, Übernachtungssteuer, Kurbeitrag oder Beherbergungssteuer genannt) in den untersuchten Gemeinden und Städten ermittelt und miteinander verglichen. Die Entwicklung der Kurtaxen im Vergleich basiert auf der ersten Recherche, die Ende 2023 durchgeführt wurde. Durch mangelnde Aktualisierung offizieller Quellen oder unterschiedliche Angaben für denselben Ort kann der tatsächliche Kurbeitrag in Einzelfällen von den hier dargestellten Beträgen abweichen. Dabei kann die Zusatzzahlung anteilig am Übernachtungspreis berechnet werden oder wird als fixe Summe von TouristInnen eingefordert. Der Vergleich berücksichtigt die Höhe der Zusatzzahlung während der Hochsaison für einen Erwachsenen. In einigen Kurorten kann eine Kurtaxe oder ein Gastbeitrag auch für Tagesgäste anfallen, die nicht im Ort übernachten. Für den Vergleich wurden nur Abgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit einer Übernachtung entrichtet werden müssen.
Über HolidayCheck
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