HolidayCheck gewinnt Prozess gegen A&O Hostels
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11) wird die Berufung der A&O Hotels and Hostels GmbH gegen ein Urteil des LG Hamburg zurückgewiesen. Hiernach muss die Billigkette hinnehmen, dass ehemalige Urlauber ihre Hotels im Internet bewerten. A&O wollte dies verhindern und klagte darauf, nicht mehr auf dem größten deutschsprachigen Hotelbewertungsportal erwähnt zu werden. Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Angebot von HolidayCheck herausgenommen zu werden.
Nach Berlin und Köln ist dies der dritte Erfolg von HolidayCheck gegen Hotels der A&O-Kette. Bereits in diesen Verfahren hatten die Vertreter von A&O versucht, Urlaubermeinungen im Netz zu zensieren. Das OLG Hamburg widerspricht dieser Absicht jedoch abermals: „Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht.“ Vielmehr liege das Betreiben von Hotelbewertungsportalen im schutzwürdigen öffentlichen Interesse.
Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighofen/ Schweiz zu dem Urteil: „Das Gericht stellt sich damit endgültig an die Seite des Verbrauchers und schützt das Grundrecht auf freie Meinung und Information.“
Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.