Kurtaxe, Bettensteuer und Co.: In diesen deutschen Städten werden Urlauber zur Kasse gebeten

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(c) Irina Shatilova

München. Eine Nacht in der Turmsuite im Fünf-Sterne-Hotel Kastens Luisenhof in Hannover kostet 1.090 Euro. Dazu kommt seit diesem Jahr noch eine üppige Beherbergungssteuer von 24 Euro – pro Person. Damit übertrifft die Landeshauptstadt die übrigen Touristenhochburgen deutlich. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs des Reiseportals HolidayCheck. Dafür wurde die Höhe der Tourismus- und Kurabgabe in insgesamt 393 Städten ermittelt und miteinander verglichen. 

Diese Städte verlangen am meisten für den Aufenthalt
Von den TouristInnen für die TouristInnen: Die Kurtaxe beziehungsweise Tourismusabgabe wird von den Städten erhoben und in touristische Angebote sowie in den Erhalt der Umwelt investiert. Teuer wird diese Abgabe vor allem für UrlauberInnen in Spiekeroog: Fünf Euro werden in dem Nordseeheilbad pro Tag pro Erwachsenen in der Hauptsaison zwischen März und Oktober fällig. Den gleichen Tagessatz zahlen Gäste im nordrhein-westfälischen Hürtgenwald, wenn ihre Übernachtung pro Tag mehr als 100 Euro kostet. Für 4,90 Euro pro Nacht erhalten Gäste auf Norderney Zugang zu den Stränden und kostenlosen Sportprogrammen, etwas günstiger wird es für Tagesgäste (vier Euro). 4,80 Euro werden auf der Nachbarinsel Juist verlangt.

Mit einem Gästebeitrag in Höhe von vier Euro pro Tag reiht sich die Insel Borkum als weitere niedersächsische Reisedestination oben ein. Ebenso viel müssen Reisende entrichten, wenn sie mehrere Tage in Büsum bleiben. In diesem Jahr wurde die Kurabgabe in der Gemeinde an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste in der Hauptsaison auf vier Euro erhöht. Etwas sparen können UrlauberInnen, wenn sie in der Nebensaison anreisen (2,80 Euro pro Nacht).

Auch in den Großstädten wird Zahlung fällig
Neben Hannover ist auch in Hamburg keine Grenze nach oben gesetzt. Wenn die Unterkunft pro Nacht 200 Euro kostet, zahlen BesucherInnen der Hansestadt, und seit letztem Jahr auch Geschäftsreisende, vier Euro. Danach erhöht sich die Steuer je weiterer angefangenen 50 Euro Nettoentgelt um jeweils einen Euro.

In vielen weiteren Städten wird die Abgabe für Gäste anteilig am Unterkunftspreis berechnet. Gering ist der Anteil in Darmstadt mit zwei Prozent, aber auch in Berlin, Bremen und Köln kommen Gäste vergleichsweise günstig davon (je fünf Prozent). Teuer wird ein Luxuszimmer in Dortmund und Flensburg, wo 7,5 Prozent des Gesamtpreises zusätzlich an die Städte gezahlt werden müssen. Geplant ist auch eine Tourismusabgabe in München, die anteilig am Zimmerpreis fünf Prozent betragen soll.

Im Süden kommen Gäste günstiger davon
Während die Zusatzzahlung für TouristInnen vor allem an der Nord- und Ostsee hoch ausfällt, sind die Gästebeiträge in den südlichen Regionen geringer. Um für wenig Geld mit einem Bergguide durch die Alpen zu wandern oder die Breitachklamm zu erkunden, zahlen Erwachsene im bayrischen Bad Kissingen 3,90 Euro pro Nacht. Beim Besuch der Kurstadt Baden-Baden müssen UrlauberInnen 3,80 Euro zusätzlich zahlen.

Wer dennoch an die Nord- oder Ostsee reisen möchte, findet auch dort günstigere Alternativen: Lediglich einen Euro müssen Übernachtungsgäste im mecklenburgischen Bad Doberan zahlen, etwas mehr sind es in Schönhagen an der Ostsee (1,28 Euro). Kinder bis zwölf Jahre können die Stadt sogar kostenlos besuchen. Mit einem Gästebeitrag von zwei Euro pro Tag bietet sich auch das Nordseebad Wremen als kostengünstigeres Reiseziel an. Wenn UrlauberInnen allerdings die Strände benutzen möchten, erhöht sich der Beitrag auf 2,50 Euro.

Alle Ergebnisse des Vergleichs finden Sie hier:
https://www.holidaycheck.de/urlaub/deutschland/inspiration/tourismusabgabe

Über die Untersuchung
Für den Vergleich wurde die Höhe der Kurtaxe (auch Tourismusabgabe, Bettensteuer, Infrastruktur-Förderabgabe, Übernachtungssteuer oder Beherbergungssteuer genannt) in 393 ausgewählten deutschen Städten ermittelt und miteinander verglichen. Dabei kann die Zusatzzahlung anteilig am Übernachtungspreis berechnet werden oder wird als fixe Summe von TouristInnen eingefordert. Der Vergleich berücksichtigt die Höhe der Zusatzzahlung während der Hochsaison. In einigen Kurorten kann eine Kurtaxe oder ein Gastbeitrag auch für Tagesgäste anfallen, die nicht im Ort übernachten. Für den Vergleich wurden nur Abgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit einer Übernachtung entrichtet werden müssen.

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